Aufgaben und Tätigkeiten
Fachangestellte für Bäderbetriebe
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Für die Ausbildung wird mindestens ein Hauptschulabschluss gefordert.
Die meisten Auszubildenden verfügen über einen Realschulabschluss.
Bewerber sollten gut mit Menschen umgehen können, körperlich fit sein
und verantwortungsbewusst arbeiten.
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.
Es ist eine duale Berufsausbildung an zwei Lernorten:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich i. d. R. nach den tarifrechtlichen Vorschriften für den öffentlichen Dienst.
Grundlage der Ausbildung ist die „Verordnung über die Berufsausbildung
zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe“ von 1997 (zu finden z. B. unter http://www.bds-ev.de/Downloads/verordnung-ffb.htm).
Lerngebiete
Neben den allgemein bildenden Fächern Politik, Deutsch, Sport und Religion weist der Stundenplan folgende Lerngebiete aus:
Dazu können Wahlpflichtkurse angeboten werden, wie z. B. „Wasserspringen“, „Training von Schwimmtechniken“ und „Aquafitness“.
Ein Teil der Inhalte wird in Projektform unterrichtet.
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes findet nach etwa 1¼ Ausbildungsjahren eine schriftliche und eine praktische Zwischenprüfung statt.
Abschlussprüfung
Teil 1: Schriftliche Abschlussprüfung
Die schriftliche Abschlussprüfung findet in folgenden Gebieten statt:
Teil 2: Praktische Abschlussprüfung
Die Prüflinge müssen folgende praktische Prüfungsteile bestehen:
"Dieser Beruf ist genau das richtige für kontaktfreudige, sportlich aktive und technisch interessierte junge Leute."
3 Jahre
E-Mail: fab-bbs3@
web.de
Zuständige Stelle für Fachangestellte für Bäderbetriebe:
Landesschulbehörde
Standort Hannover
Dezernat 4 - Zuständige Stelle
Leiter: Winfried Meis
Am Waterlooplatz 11
30169 Hannover
Tel.: 0511 - 106-2324
E-Mail: winfried.meis@
lschb-h.niedersachsen.de