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Fachoberschule - Technik (FOT) Klasse 11 und 12

Durch den Besuch und die Abschlussprüfung nach der Klasse 12 wird die Fachhochschulreife erworben. Diese berechtigt in Verbindung mit einer entsprechenden Berufsausbildung oder einer mindestens fünfjährigen einschlägigen hauptberuflichen Tätigkeit oder einem Praktikum zum Eintritt in jede Fachhochschule. Durch den Unterricht in der Fachoberschule wird die Allgemeinbildung und die Fachbildung in gegenseitiger Durchdringung erweitert. Die erworbenen Kenntnisse befähigen damit auch zur Übernahme gehobener Aufgaben im Berufsleben.
Der technische Schwerpunkt der an der Berufsbildenden Schule 3 bestehenden Fachoberschule berücksichtigt vor allem spätere Studiengänge im Hochbau, Ingenieurbau, Wasserbau und Kulturtechnik, Vermessung und Kfz-Technik (nur FOT 12). Daneben werden jedoch auch Bewerberinnen und Bewerber  aufgenommen, für deren gewählte Fachrichtung in Niedersachsen keine Fachoberschulen bestehen. In diesem Falle ist jedoch Voraussetzung für die Aufnahme in diese Schule die Bereitschaft der Bewerberin oder des Bewerbers, sich in die an der Schule angebotenen Stoffe im Fach Technik einzuarbeiten und sich nach gleichen Maßstäben wie die anderen Schülerinnen und Schüler bewerten zu lassen.

Aufnahmevoraussetzungen

in die Klasse 11:

  • Ein Abschluss des Sekundarbereichs I – Realschulabschluss.
  • Bis zum Beginn des Bildungsganges einen Nachweis des Vertrages mit einer geeigneten Praktikumseinrichtung.

in die Klasse 12:

  • Versetzungszeugnis aus der 11. in die 12. Klasse der Fachoberschule. (Die Versetzung in die Klasse 12 setzt neben entsprechenden schulischen Leistungen auch den Nachweis über eine ordnungsgemäß durchgeführte praktische Ausbildung von mindestens 40 Wochen (960 Stunden) voraus. Das Praktikantenzeugnis muss bestätigen, dass die im Praktikum gezeigten Leistungen den Anforderungen entsprochen haben.

Stundentafel für Klasse 11

Der Unterricht findet donnerstags und freitags statt.

Stundentafel für Klasse 12

 

Anmeldeunterlagen

Die Aufnahme kann nur erfolgen, wenn

a) uns ab Februar eine vollständig ausgefüllte Anmeldung vorliegt,
   
    (später eintreffende Anmeldungen können nur berücksichtigt werden,
     wenn noch Schulplätze vorhanden sind)
und

b) folgende Unterlagen von uns  im Original  geprüft worden sind:

     - Zeugnis, das den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss nachweist
       (Klasse 11)

     - Praktikantenvertrag (Klasse 11)

     - Versetzung von Klasse 11 in Klasse 12
      


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